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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen

Um nicht nur den Baufortschritt, sondern vor allem die Sicherheit der einzelnen Bauarbeiter und Handwerker sicherzustellen, existiert die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Sie schreibt vor, dass der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen muss, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf seiner Baustelle tätig werden.
Dieser Koordinator übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators zwar nicht von seiner Verantwortung entbunden, erleichtert sich aber das Leben.
Die Dienstleistungen im Bereich des SiGeKo werden von uns angeboten.

Kontakt

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Eichendorffstraße 2/1
72501 Gammertingen

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+49 (0)75 74 / 93479-11