Grundstücks- und Immobilienbewertung
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt wird. Die Wertermittlung kann für unterschiedliche Zwecke wie z.B. Verkaufs, Scheidung, Erbauseinandersetzungen, Bilanzierungen etc. benötigt werden und wird in Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff. BewG) und Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff. BewG) unterteilt. Je nach Art der Immobilie wird unter 3 verschiedenen Verfahrensarten gewählt. Beim Vergleichswertverfahren werden ähnlichen Grundstück zur Ermittlung herangezogen, das Ertragswertverfahren wird bei Vermietungen und größeren Gebäude und Sonderbauten gewählt oder das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet.
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