Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen
Um nicht nur den Baufortschritt, sondern vor allem die Sicherheit der einzelnen Bauarbeiter und
Handwerker sicherzustellen, existiert die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf
Baustellen (BaustellV). Sie schreibt vor, dass der Bauherr einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen muss, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer
(Gewerke) auf seiner Baustelle tätig werden.
Dieser Koordinator übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die
erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu
koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators zwar nicht von seiner
Verantwortung entbunden, erleichtert sich aber das Leben.
Die Dienstleistungen im Bereich des SiGeKo werden von uns angeboten.
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supper heinemann architekten
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